© erstellt von Schmiede Gebersdorf 2024
Schmiede Gebersdorf
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Schmiede Gebersdorf Philip Greiner u. Ralf Greiner GbR I. Allgemeines/ Vertragsabschluss Für alle Angebote, Lieferungen und Bauleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie durch mich schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung gilt nur für das jeweilige einzelne Werk. Spätestens bei verbindlicher Bestellung erklärt sich der Besteller mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Auf Anfrage des Bestellers ist durch mich ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Hierfür sind mir vom Besteller alle notwendigen Informationen beizubringen und mir ist es zu ermöglichen, die erforderlichen Maße abzunehmen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt, das vom Besteller unterschriebene Angebot. Dieses ist durch den Besteller unverzüglich zu prüfen. Sofern Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung (Angebot) festgestellt werden, sind mir diese sofort mitzuteilen. II. Preise und Zahlungsbedingungen Die Kosten umfassen die Materialkosten, den Transport und die Kosten für Anfertigung und Einbau. Wesentliche Änderungen der Kosten nach Vertragsabschluß sind unter den Vertragspartnern abzustimmen. Soweit durch Verschulden des Bestellers Mehrkosten bei Anfertigung und/oder beim Einbau entstehen, so hat diese der Besteller zu übernehmen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Besteller Vorarbeiten leistet, die für den Einbau nicht ausreichen. Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Kosten für besondere Materialien und Fertigungseinrichtungen, die ausschließlich für einen bestimmten Auftrag bestellt werden und mit erheblichen Kosten verbunden sind, sind im Voraus zu bezahlen. Ein Zurückhaltungsrecht oder das Recht die Aufrechnung zu erklären stehen dem Besteller nur zu, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden behalte ich mir ausdrücklich vor. Bei Rückerstattungen, insbesondere bei ausgedruckten und versendeten Gutscheinen behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zuzüglich ges. MwSt vor. III. Lieferung und Abnahmepflicht des Bestellers Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Lieferfristen werden individuell vereinbart. Soweit ein Werk versandt wird, gilt als Liefertag der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne mein Verschulden gilt als Liefertag der Tag der Bereitstellung. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ein erkennbares Interesse des Bestellers entgegensteht. Kann eine Lieferfrist durch höhere Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht durch mich zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten kann ich und der Besteller hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zurücktreten. Der Besteller ist verpflichtet das bestellte Werk abzunehmen. Wird die Annahme ohne ersichtlichen Grund verweigert, gerät der Besteller in Annahmeverzug. IV. Versand und Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die angefertigten Werkstücke einer Transportperson übergeben werden bzw. bei Leistungen an einem Bauwerk bei Anlieferung auf das Grundstück des Bestellers. Verzögert sich der Versand bzw. die Anlieferung aus Gründen ,die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung auf den Besteller über. V. Maße und Gewichte Maße und Gewichte bestimmen sich nach dem einzelnen Auftrag und den individuellen Vereinbarungen. Die Maße werden grundsätzlich durch mich ermittelt und mit dem Besteller besprochen. Sie sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften. Geringfügige Abweichungen durch Art und Weise der Fertigung (Handarbeit) berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Werden durch den Besteller Maßangaben oder Skizzen mitgeteilt, nach denen das Werk hergestellt werden soll, so übernimmt der Besteller die Garantie der Richtigkeit der übermittelten Maße. VI. Haftung Der Besteller hat die Waren zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Mir ist Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel zu prüfen und nachzubessern. Ich übernehme keine Haftung für Mängel, die auf falsche Angaben bzw. fehlerhaft angegebene Maße oder Skizzen der Besteller zurück zu führen sind. VII. Eigentumsvorbehalt Ich behalte mir das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher mir den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat mir der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt grundsätzlich der Besteller, soweit sie durch den Dritten nicht ersetzt werden. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Besteller wird stets für mich vorgenommen. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen für mich fremde Gegenstände verarbeitet oder verbunden, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände. Der Besteller ist berechtigt den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Erwerber oder Dritte erwachsen. Dies geschieht unabhängig vom Zeitpunkt der Weiterveräußerung. VIII. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle Von mir angefertigte Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle unterliegen dem Urheberrecht und dürfen vom Besteller weder an Dritte weitergereicht noch durch diesen selbst in irgendeiner Form verwendet werden. Die Anfertigung von Kopien, Fotographien und ähnlichen Vervielfältigungen ist ohne meine ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Soweit ein Auftrag nicht erteilt wird, sind Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle unverzüglich an mich zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe der Unterlagen nicht bis spätestens 8 Tage nach der Angebotsbindefrist nicht, so bin ich berechtigt die Kosten für die Anfertigung der Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Anfertigung von Gegenständen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt mich der Besteller von sämtlichen Ansprüchen der Urheber frei. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Ort der Lieferung. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht meines Geschäftssitzes. X. Wirksamkeit einzelner Klauseln Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Schmiede Gebersdorf
AGB`s
© erstellt von Schmiede Gebersdorf 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Schmiede Gebersdorf Philip Greiner u. Ralf Greiner GbR I. Allgemeines/ Vertragsabschluss Für alle Angebote, Lieferungen und Bauleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie durch mich schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung gilt nur für das jeweilige einzelne Werk. Spätestens bei verbindlicher Bestellung erklärt sich der Besteller mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Auf Anfrage des Bestellers ist durch mich ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Hierfür sind mir vom Besteller alle notwendigen Informationen beizubringen und mir ist es zu ermöglichen, die erforderlichen Maße abzunehmen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt, das vom Besteller unterschriebene Angebot. Dieses ist durch den Besteller unverzüglich zu prüfen. Sofern Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung (Angebot) festgestellt werden, sind mir diese sofort mitzuteilen. II. Preise und Zahlungsbedingungen Die Kosten umfassen die Materialkosten, den Transport und die Kosten für Anfertigung und Einbau. Wesentliche Änderungen der Kosten nach Vertragsabschluß sind unter den Vertragspartnern abzustimmen. Soweit durch Verschulden des Bestellers Mehrkosten bei Anfertigung und/oder beim Einbau entstehen, so hat diese der Besteller zu übernehmen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Besteller Vorarbeiten leistet, die für den Einbau nicht ausreichen. Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Kosten für besondere Materialien und Fertigungseinrichtungen, die ausschließlich für einen bestimmten Auftrag bestellt werden und mit erheblichen Kosten verbunden sind, sind im Voraus zu bezahlen. Ein Zurückhaltungsrecht oder das Recht die Aufrechnung zu erklären stehen dem Besteller nur zu, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden behalte ich mir ausdrücklich vor. Bei Rückerstattungen, insbesondere bei ausgedruckten und versendeten Gutscheinen behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zuzüglich ges. MwSt vor. III. Lieferung und Abnahmepflicht des Bestellers Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Lieferfristen werden individuell vereinbart. Soweit ein Werk versandt wird, gilt als Liefertag der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne mein Verschulden gilt als Liefertag der Tag der Bereitstellung. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ein erkennbares Interesse des Bestellers entgegensteht. Kann eine Lieferfrist durch höhere Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht durch mich zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten kann ich und der Besteller hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zurücktreten. Der Besteller ist verpflichtet das bestellte Werk abzunehmen. Wird die Annahme ohne ersichtlichen Grund verweigert, gerät der Besteller in Annahmeverzug. IV. Versand und Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die angefertigten Werkstücke einer Transportperson übergeben werden bzw. bei Leistungen an einem Bauwerk bei Anlieferung auf das Grundstück des Bestellers. Verzögert sich der Versand bzw. die Anlieferung aus Gründen ,die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung auf den Besteller über. V. Maße und Gewichte Maße und Gewichte bestimmen sich nach dem einzelnen Auftrag und den individuellen Vereinbarungen. Die Maße werden grundsätzlich durch mich ermittelt und mit dem Besteller besprochen. Sie sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften. Geringfügige Abweichungen durch Art und Weise der Fertigung (Handarbeit) berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Werden durch den Besteller Maßangaben oder Skizzen mitgeteilt, nach denen das Werk hergestellt werden soll, so übernimmt der Besteller die Garantie der Richtigkeit der übermittelten Maße. VI. Haftung Der Besteller hat die Waren zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Mir ist Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel zu prüfen und nachzubessern. Ich übernehme keine Haftung für Mängel, die auf falsche Angaben bzw. fehlerhaft angegebene Maße oder Skizzen der Besteller zurück zu führen sind. VII. Eigentumsvorbehalt Ich behalte mir das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher mir den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat mir der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt grundsätzlich der Besteller, soweit sie durch den Dritten nicht ersetzt werden. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Besteller wird stets für mich vorgenommen. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen für mich fremde Gegenstände verarbeitet oder verbunden, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände. Der Besteller ist berechtigt den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Erwerber oder Dritte erwachsen. Dies geschieht unabhängig vom Zeitpunkt der Weiterveräußerung. VIII. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle Von mir angefertigte Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle unterliegen dem Urheberrecht und dürfen vom Besteller weder an Dritte weitergereicht noch durch diesen selbst in irgendeiner Form verwendet werden. Die Anfertigung von Kopien, Fotographien und ähnlichen Vervielfältigungen ist ohne meine ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Soweit ein Auftrag nicht erteilt wird, sind Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle unverzüglich an mich zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe der Unterlagen nicht bis spätestens 8 Tage nach der Angebotsbindefrist nicht, so bin ich berechtigt die Kosten für die Anfertigung der Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Anfertigung von Gegenständen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt mich der Besteller von sämtlichen Ansprüchen der Urheber frei. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Ort der Lieferung. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht meines Geschäftssitzes. X. Wirksamkeit einzelner Klauseln Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.