AGB`s
© erstellt von Schmiede Gebersdorf 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Schmiede Gebersdorf
Philip Greiner u. Ralf Greiner GbR
I. Allgemeines/ Vertragsabschluss
Für alle Angebote, Lieferungen und Bauleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie durch mich
schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung gilt nur für das jeweilige einzelne Werk.
Spätestens bei verbindlicher Bestellung erklärt sich der Besteller mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
Die Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung sind die beiderseitigen
schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen
ebenfalls der Schriftform.
Auf Anfrage des Bestellers ist durch mich ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Hierfür sind mir vom
Besteller alle notwendigen Informationen beizubringen und mir ist es zu ermöglichen, die
erforderlichen Maße abzunehmen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Als Auftragsbestätigung gilt, das vom Besteller unterschriebene Angebot. Dieses ist durch
den Besteller unverzüglich zu prüfen. Sofern Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und
Auftragsbestätigung (Angebot) festgestellt werden, sind mir diese sofort mitzuteilen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Kosten umfassen die Materialkosten, den Transport und die Kosten für Anfertigung und Einbau.
Wesentliche Änderungen der Kosten nach Vertragsabschluß sind unter den Vertragspartnern
abzustimmen.
Soweit durch Verschulden des Bestellers Mehrkosten bei Anfertigung und/oder beim Einbau
entstehen, so hat diese der Besteller zu übernehmen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der
Besteller Vorarbeiten leistet, die für den Einbau nicht ausreichen.
Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Kosten für besondere Materialien und Fertigungseinrichtungen, die ausschließlich für einen
bestimmten Auftrag bestellt werden und mit erheblichen Kosten verbunden sind, sind im Voraus zu
bezahlen.
Ein Zurückhaltungsrecht oder das Recht die Aufrechnung zu erklären stehen dem Besteller nur zu,
wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
zahlen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. Die
Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden behalte ich mir ausdrücklich vor.
Bei Rückerstattungen, insbesondere bei ausgedruckten und versendeten Gutscheinen behalten wir
uns eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zuzüglich ges. MwSt vor.
III. Lieferung und Abnahmepflicht des Bestellers
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Die Lieferfristen werden individuell vereinbart. Soweit ein Werk versandt wird, gilt als Liefertag
der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne mein Verschulden gilt als Liefertag der Tag
der Bereitstellung. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ein erkennbares Interesse des Bestellers
entgegensteht.
Kann eine Lieferfrist durch höhere Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht durch
mich zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist um die
Dauer der Verhinderung. Bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten kann ich und der Besteller
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen zurücktreten.
Der Besteller ist verpflichtet das bestellte Werk abzunehmen. Wird die Annahme ohne ersichtlichen
Grund verweigert, gerät der Besteller in Annahmeverzug.
IV. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die angefertigten Werkstücke einer Transportperson
übergeben werden bzw. bei Leistungen an einem Bauwerk bei Anlieferung auf das Grundstück des
Bestellers.
Verzögert sich der Versand bzw. die Anlieferung aus Gründen ,die der Besteller zu vertreten hat,
geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung auf den Besteller über.
V. Maße und Gewichte
Maße und Gewichte bestimmen sich nach dem einzelnen Auftrag und den individuellen
Vereinbarungen. Die Maße werden grundsätzlich durch mich ermittelt und mit dem Besteller
besprochen. Sie sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften. Geringfügige Abweichungen durch
Art und Weise der Fertigung (Handarbeit) berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist.
Werden durch den Besteller Maßangaben oder Skizzen mitgeteilt, nach denen das Werk hergestellt
werden soll, so übernimmt der Besteller die Garantie der Richtigkeit der übermittelten Maße.
VI. Haftung
Der Besteller hat die Waren zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber 14
Tage nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich
nach Feststellung zu rügen.
Mir ist Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel zu prüfen und nachzubessern.
Ich übernehme keine Haftung für Mängel, die auf falsche Angaben bzw. fehlerhaft angegebene
Maße oder Skizzen der Besteller zurück zu führen sind.
VII. Eigentumsvorbehalt
Ich behalte mir das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher mir den
Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat mir der Besteller
unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt grundsätzlich der Besteller, soweit sie durch
den Dritten nicht ersetzt werden.
Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Besteller wird stets für
mich vorgenommen. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen für mich fremde Gegenstände
verarbeitet oder verbunden, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten
Gegenstände.
Der Besteller ist berechtigt den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Er tritt
jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Erwerber oder
Dritte erwachsen. Dies geschieht unabhängig vom Zeitpunkt der Weiterveräußerung.
VIII. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle
Von mir angefertigte Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle unterliegen dem Urheberrecht
und dürfen vom Besteller weder an Dritte weitergereicht noch durch diesen selbst in irgendeiner Form
verwendet werden. Die Anfertigung von Kopien, Fotographien und ähnlichen Vervielfältigungen ist
ohne meine ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Soweit ein Auftrag nicht erteilt wird, sind Entwürfe,
Skizzen, Zeichnungen und Modelle unverzüglich an mich zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe der
Unterlagen nicht bis spätestens 8 Tage nach der Angebotsbindefrist nicht, so bin ich berechtigt die
Kosten für die Anfertigung der Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle in Rechnung zu stellen.
Erfolgt die Anfertigung von Gegenständen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers
und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt mich der Besteller von sämtlichen
Ansprüchen der Urheber frei.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der Lieferung.
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht meines Geschäftssitzes.
X. Wirksamkeit einzelner Klauseln
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
unberührt.